Übersicht
Am 4. August 1998 wurde der Beschluss des Europarates bezüglich
CTR 21 im “Official Journal of the EC” veröffentlicht. CTR 21 gilt für
alle Non-Voice-Terminalgeräte mit DTMF-Anwahl, die zum Anschluss
an analoge PSTN (Public Switched Telephone Network, öffentliches
Telefonnetz) gedacht sind.
CTR 21 (Common Technical Regulation) für die Erfordernisse zum
Anschluss an analoge öffentliche Telefonnetze über Terminalgeräte
(außer Terminalgeräten, die Stimmtelefonie für “Justified Case
Service” anbieten) für Netzwerkadressen, wenn vorhanden, wird
durch Multifrequenz-Dualtonsignale impliziert.